Kosten

Kosten & Honorare

MVZ Praxis Abbestrasse GmbH · Abbestrasse 33, 22765 Hamburg

Absageregelung

Bei einer Absage oder einem Nichterscheinen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 115,00 EUR berechnet.

Sitzungshonorare

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum Regelsatz 2,3-fach. Bei besonderer Schwierigkeit oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand kann der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach betragen.

Selbstzahler

LeistungHonorar
Einzelsitzung (50 Min.)134,06 EUR
Doppelsitzung (100 Min.)268,12 EUR

Für Selbstzahler gilt ein einheitliches Sitzungshonorar — unabhängig von der Behandlungsphase.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

LeistungHonorar
Sprechstunde / 1. Probatorische Sitzung (50 Min.)134,06 EUR
Weitere Probatorik / Kurzzeittherapie (50 Min.)167,58 EUR
Langzeittherapie VT (50 Min.)134,07 EUR
Langzeittherapie TP (50 Min.)126,02 EUR

Die unterschiedlichen Beträge ergeben sich aus den jeweils abgerechneten GOÄ-Ziffern der einzelnen Behandlungsphasen.

Zahlungsbedingungen

  • Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsdatum
  • Unabhängig von der Erstattung durch Dritte schuldet der Patient das Honorar in voller Höhe.
  • Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Abrechnung nach Versicherungstyp

  • Privatversicherte (PKV): Die Rechnung geht an den Patienten. Der Patient reicht sie bei seiner PKV ein.
  • Beihilfeberechtigte: Die Rechnung geht an den Patienten. Der Patient reicht sie bei Beihilfestelle und PKV ein. Einreichfrist: 1 Jahr nach Leistungsdatum.
  • Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung): Abrechnung nach GOÄ an den Patienten. Die GKV erstattet in der Regel nur den EBM-Satz — die Differenz trägt der Patient selbst. Eine Vorabgenehmigung der GKV ist erforderlich.
  • Selbstzahler: Abrechnung direkt mit dem Patienten.
  • Heilfürsorge / Bundeswehr / Bundespolizei: Direktabrechnung mit dem Kostenträger — keine Rechnung an den Patienten.
Stand: April 2026 | MVZ Praxis Abbestrasse GmbH