FAQ

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken.
Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).

(aus: Allgemeine Patienteninformation „Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“, PTV 10, Kassenärztliche Bundesvereinigung).

Der psychotherapeutische Prozess in unserer Gemeinschaftspraxis wird begleitet von psychologischen Psychotherapeut/innen. Dies sind Absolvent/innen eines Hochschulstudiums der Psychologie mit Abschluss Master (früher Diplom), die nach dem Studium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung erfolgreich beendet haben (dieser Abschluss entspricht einem Facharzt).
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind.

Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

(aus: Allgemeine Patienteninformation „Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“, PTV 10, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben und Verhalten zu erreichen.


(aus: Allgemeine Patienteninformation „Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“, PTV 10, Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Die Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie ist bei uns in den letzten Monaten angestiegen, so dass unsere Warteliste mittlerweile umfangreich ist. Unsere Therapeut*innen dürfen vom gesetzgeber nur eine begrenzte Anzahl an Patient*innen behandeln. So werden erst dann Patient*innen von der bestehenden Warteliste genommen, wenn sie ihre Psychotherapie entsprechend abgeschlossen haben.
Wenn wir Ihnen trotz längerer Wartezeit (>6 Monate) noch keinen Psychotherapieplatz anboten worden ist, liegt dies bei uns nicht an einem mangelnden Willen Ihnen helfen zu wollen, sondern daran, dass unsere Therapeut*innen derzeit alle voll belegt sind. Wir warten müssen bis die Therapeut*innen wieder neue Patient*innen aufnehmen können. Dies ist der Fall wenn eine Therapie beendet worden ist.
In Deutschland gibt es eine Begrenzung der Kassenzulassungen für gesetzlich Versicherte. Die Politik z.B. der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann dies anders regeln. Der Hintergrund, das nicht mehr Psychotherapeut*innen gesetzlich Versicherte behandeln können ist finanzpolitischer Natur. Die Kapazität zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen ist somit begrenzt. Das hat bei uns eine Warteliste zur folge.
Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir grundsätzlich keine Bevorzugung von bestimmten Versicherungsgruppen vornehmen. Es ist aber so, dass wir einen gewissen Umfang des geplanten Bedarfs an Therapieplätzen für Heilfürsorge- Beihilfeempfänger*innen sowie Privatversicherte; abdecken müssen. Hier haben wir derzeit noch Kapazitäten.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die gesamte Länge Ihrer psychotherapeutischen Behandlung ist wiederum abhängig von der Schwere und Dauer Ihrer Erkrankung. Unterschieden werden Akuttherapien mit max. 12 Sitzungen, Kurzzeittherapien mit 12 bis 24 Sitzungen und Langzeittherapien mit 60 und mehr Sitzungen. Nach mindestens zwei Sprechstunden sowie sogenannten probatorischen Sitzungen (in denen Sie Ihre/n Therapeut/in kennenlernen und diese/r sich ein Bild Ihrer Probleme machen kann) wird entschieden, welche Therapiedauer die Richtige für Ihr Erkrankungsbild ist. Je nach Bedarf besteht im Therapieverlauf auch die Möglichkeit einer Verlängerung.
Die Wirkung von Psychotherapien wurde in den letzten Jahrzehnten anhand einer Fülle internationaler Studien eindrücklich belegt. Jedoch nicht alle psychotherapeutischen Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt. Ob ein psychotherapeutisches Verfahren als wissenschaftlich anerkannt gilt, prüft in Deutschland der „Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie“.
Damit ein Verfahren durch den Beirat anerkannt wird, muss seine Wirksamkeit in der Behandlung der häufigsten psychischen Erkrankungen wissenschaftlich belegbar sein. Verfahren, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, müssen zudem vorher eine Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss durchlaufen. Therapiemethoden, die diese doppelte Prüfung bestehen, werden finanziell erstattet.

Verhaltenstherapeutische und Tiefenpsychologisch fundierte Verfahren sind heute beide wissenschaftlich anerkannt und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Zur ersten Kontaktaufnahme rufen Sie bitte möglichst innerhalb unserer Sprechzeit unter der Telefonnummer 040 / 39 55 14 an. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an folgende Adresse: kontakt@psychotherapie-abbestrasse.de. Um leichter Kontakt zu Ihnen aufnehmen zu können ist es dabei hilfreich, wenn Sie Ihre Telefonnummer und Email-Adresse angeben. Nach der ersten Kontaktaufnahme setzen wir Sie auf unsere Warteliste und kontaktieren Sie, sobald ein Therapieplatz frei wird. Je flexibler Sie dabei in Bezug auf Zeit und Wochentag sind, desto größer sind die Chancen auf einen baldigen Termin. Wenn Sie auf unserer Warteliste stehen, melden Sie sich bei weiter bestehendem Interesse alle vier Wochen in unseren Sprechzeiten bei uns. Sollten Sie sich dazu entscheiden nicht anzurufen gehen wir davon aus, dass Sie einen anderen Therapieplatz gefunden haben oder aktuell nicht mehr an einer Therapie bei uns interessiert sind.
Unsere Praxis erreichen Sie in unserer Sprechzeit unter der Telefonnummer 040 / 39 55 14. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, schreiben Sie uns gerne eine Email an folgende Adresse: kontakt@psychotherapie-abbestrasse.de. Um leichter Kontakt zu Ihnen aufnehmen zu können, ist es dabei hilfreich, wenn Sie Ihre Telefonnummer und Email-Adresse angeben.
Leider können wir keine pauschalen Angaben über die Wartezeiten auf einen Therapieplatz treffen, da die Dauer laufender Psychotherapien nicht vorhersehbar ist. Einerseits werden Verlängerungen notwendig, sodass Therapieplätze weiterhin belegt bleiben – andererseits kommt es manchmal zu Therapieabbrüchen, die kurzfristig Plätze freiwerden lassen.
Die erste wichtige Bedingung für die Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine sogenannte Kassenzulassung, über die unsere Praxis in der Abbestrasse verfügt.
Eine weitere Voraussetzung ist die Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert. Diese Diagnose wird innerhalb der ersten Probesitzungen von Ihrem/r Behandler/in gestellt und bildet die Basis für die Beantragung der Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Bei Bewilligung dieses Antrags wird die folgende Therapie vollständig von Ihrer Kasse übernommen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Wenn Sie privat versichert sind, variieren die Bedingungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie vertragsabhängig. Hier sollten Sie vorab Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu erfragen. Wenn Sie Ihre Therapie nicht über eine Krankenversicherung abrechnen wollen, ist auch eine Privatabrechnung möglich.
Das Logo als Ganzes ist unser Symbol für die Psyche. Die Welle oben steht für unsere aktuellen, sich immer verändernden Lebensumstände (das Machen). Solche Veränderungen können eine neue Liebe, eine überraschende Kündigung, eine längere Krankheit oder akute, sowohl positiv als auch negativ erlebte Stimmungsschwankungen sein. Das tiefblaue Wasser symbolisiert die ruhige, von den Wellen weniger beeinflusste psychische Basis (das Sein). Sie kann hinter den Gedanken, Gefühlen und Sinneswahrnehmungen als Grund des Bewusstseins Frieden und Ruhe vermitteln. Diese Basis liegt hinter den Gedanken und ist deshalb in Worten nicht beschreibbar, sehr wohl aber intuitiv erlebbar.
Wir suchen prinzipiell immer wieder approbierte psychotherapeutische Kolleginnen und Kollegen, z.B. zur Vertretung von Elternzeiten oder bei einem Ortswechsel unserer Therapeutinnen/Therapeuten. Für weitere Infos melden Sie sich gerne bei uns unter Kontakt, wir freuen uns auf Sie. Leider können wir aufgrund der Struktur unserer Praxis keine Praktika für Schüler/innen, Student/innen oder Auszubildende anbieten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit leider keine Termine am späten Nachmittag ab 17 Uhr spät oder sehr frühe Termine am Morgen zwischen 7-8 Uhr vergeben können.

Da unsere Therapeut*innen selbst Familie haben, können wir nur begrenzt sehr frühe oder späte Termine anbieten. Die Warteliste, die wir für diese Termine führen, ist bereits voll. Weiterhin haben Patient*innen, die derzeit eine Psychotherapie bei uns in Anspruch nehmen, vorrangig darauf Anrecht.

Wir verstehen, dass es schwierig sein kann, die Termine mit Ihrer Berufstätigkeit zu verbinden. Unserer Erfahrung nach sind die meisten Arbeitgeber*innen jedoch sehr verständnisvoll, wenn es um die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen geht. Therapiebehandlungen dürfen i.d.R. während der Arbeitszeit erfolgen und es gibt einen Anspruch auf Freistellung. Klären Sie dies am besten mit Ihrer Arbeitsstelle.

Falls erforderlich, stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung über Ihre psychotherapeutische Behandlung bei uns aus.